Bamberger Sonntagsallianz erkämpft zukunftweisendes Urteil

Die KAB im Bistum Bamberg und die Gewerkschaft Ver.di Bezirk Oberfranken haben im Kampf um den arbeitsfreien Sonntag Rechtsgeschichte geschrieben.

"Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und dem Prozessgewinn gegen die oberfränkische Stadt Hallstadt eröffnen sich auch für andere Sonntagsallianzen im Bundesgebiet weitere Chancen, den Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen rechtlich Einhalt zu gebieten", betont Bundespräses Stefan Eirich.

Die Bamberger Allianz für den freien Sonntag hatte Einsatz und Stehvermögen bewiesen und den langjährigen Prozess durch sämtliche Instanzen geführt und jetzt im Juni 2021 gewonnen. Geklagt wurde gegen eine Verordnung der Stadt Hallstadt, die bereits seit mehreren Jahren angewendet wurde. In der Regel gibt es bisher nur die Möglichkeit innerhalb eines Jahres gegen eine Verordnung Widerspruch bzw. Klage einzureichen. Doch die Allianz für den freien Sonntag Bamberg konnte bereits beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erwirken, dass die Verordnung abgeändert wird und somit KAB und ver.di das Recht eingeräumt wurde, gegen Altverordnungen zur Sonntagsöffnung vor Gerichten zu klagen.

Klagefrist aufgehoben bei rechtswidrigen Verordnungen

Hallstadts Stadtspitze entschied daraufhin, das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beim Leipziger Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen. Mit erneutem Erfolg für die Sonntagsallianz. Mit Beschluss vom 4. Juni wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Stadt Hallstadt zurück und machte so den Weg für ein wegweisendes Urteil im Umgang mit kommunalen Verordnungen. "Jetzt haben wir höchstrichterlich die Möglichkeit", so Bundespräses Eirich, "Verordnungen zu rechtswidrigen Sonntagsöffnungen auch über die bisherige Klagefrist hinaus vor Gericht überprüfen zu lassen". Die KAB Deutschland wertet daher das Urteil als juristische Stärkung des Sonntagsschutzes.

Die Sonntagsschützer. Die Bamberger Allianz für den freien Sonntag hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen.

Bundespräses Stefan Eirich sieht in dem Urteil eine Stärkung des Sonntagsschutz. Fotos: Rabbe

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Möglichkeit für Klagen gegen rechtswidrige Verordnungen gestärkt. Foto: Michael Moser

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