Bewusstsein der Vorsorge gestärkt

Im Pfarrheim Neureichenau fand ein sehr informativer Vortrag zum Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ statt.

Organisiert von der KAB Freyung-Grafenau, der Gemeinde Neureichenau und dem KAB Bildungswerk, zog die Veranstaltung 49 interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer an.
Jede Person, die 18 Jahre alt ist und nicht mehr in der Lage ist ihre Angelegenheiten selbst zu erledigen, bekommt vom zuständigen Betreuungsgericht einen Betreuer zugewiesen. Dabei kommen für das Gericht in vielen Fällen Familienmitglieder in Betracht. Da dies aber nicht zwingend ist, stellt Herr Dr. Tobias Andrissek die Möglichkeiten einer Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht vor. Bei einer Betreuungsverfügung wird festgelegt, wer bei Bedarf als Betreuer eingesetzt werden soll. Dies ist allerdings mit Kosten und einer gerichtlichen Kontrolle verbunden. Ein Betreuer ist dem Betreuungsgericht Rechenschaft schuldig. Dies unterscheidet sich somit grundlegend von der Vorsorgevollmacht. Hierbei legt der Vollmachtgeber ebenfalls selbst fest, der Bevollmächtigte hat aber keine Nachweispflichten gegenüber dem Betreuungsgericht, sondern kann im Namen des Vollmachtgebers frei handeln. Er muss sich nur gegenüber dem Vollmachtgeber verantworten.

Seit 01.01.2023 gibt es das beschränkte und befristete Notvertretungsrecht der Ehegatten. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten Ehepartner kein Recht auf Mitbestimmung, sofern nicht eine Vollmacht vorlag oder sie als Betreuer bestellt wurden. Mit dem „neuen“ Notvertretungsrecht bekommen Ehegatten bereits kraft Gesetzes das Recht, für die Betreuungsangelegenheit der Gesundheitsfürsorge befristet auf 6 Monate bei medizinischen Fragen zu entscheiden. Eheleute die das nicht möchten, können dem widersprechen. Sehr von Nachteil sei daran neben der Befristung allerdings die Tatsache, dass bei einem Unfall oder einer plötzlichen Krankheit nur Entscheidungs- und Handlungsbefugnis im medizinischen Bereich vorliegt, aber nicht in den Bereichen der Geldangelegenheiten, Postgeheimnis oder Versicherungen. Daher muss das Betreuungsgericht gegebenenfalls trotzdem einen Betreuer bestellen, trotz des Notvertretungsrecht.

Zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gehört immer auch das Thema Patientenverfügung.

Eine Patientenverfügung ist wichtig, weil sie einem ermöglicht, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen man wünscht oder ablehnt, falls man selbst nicht mehr in der Lage ist, diese Entscheidungen zu treffen. Notar Dr. Tobias Andrissek erläuterte, dass die Entscheidung über medizinische Behandlungen oft an der Schnittstelle zwischen Juristerei und Medizin liegt.

Wer bereits im Vorfeld selbstbestimmt über lebensverlängernde Maßnahmen bestimmen möchte, hat die Möglichkeit eine Patientenverfügung zu machen. Herr Dr. Tobias Andrissek betonte hierbei, dass diese nicht zwingend notariell gemacht werden muss. Aber warum ist es überhaupt notwendig eine Patientenverfügung zu machen? Eine Patientenverfügung hilft Missverständnisse und Konflikte zwischen Angehörigen und Ärzten zu vermeiden. Wenn der Wille eindeutig aus der Patientenverfügung hervorgeht, kann das eine große Entlastung für die Angehörigen darstellen, die schwere Entscheidungen treffen müssen. Der letzte Wille einer Person müsse klar dokumentiert und bewiesen werden, um im Ernstfall Gültigkeit zu haben.

Dr. Andrissek empfahl, jedenfalls die Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen. Dies könne nicht nur rechtliche Klarheit schaffen, sondern auch die Kosten für mögliche Gerichtsverfahren und die Veräußerungen von Immobilien im Ernstfall vermeiden.

Die Veranstaltung wurde von den Teilnehmern als äußerst informativ und wertvoll wahrgenommen, und die anschließende Diskussion zeigte das große Interesse an diesen wichtigen rechtlichen Themen. Der Vortrag von Dr. Andrissek hat das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer klaren Vorsorge in gesundheitlichen Angelegenheiten gestärkt.

>>>Nicole Polleichtner

 

 

 

 

 

 

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