KAB begrüßt das Leipziger Urteil zu Berliner Sonntagsöffnungen

Die KAB Deutschlands begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerG) zu Sonntagsöffnmungen in der Hauptstadt Berlin. Der Anlass und die Auswirkungen von Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen sind weiterhin Maßstab für Genehmigungen.

"Mit dem gestrigen Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts", so KAB-Bundespräses Stefan-B. Eirich, "haben wir einen erneuten und wichtigen Erfolg beim Schutz des arbeitsfreien Sonntags erzielt". Weiterhin habe der Anlass eine höhere Priorität als das Sonntagsshopping. Dies gelte auch für die Berlin als Hauptstadt, so Eirich.

Sechstagerennen ohne Sonntagsöffnung

Das Bundesverwaltungsgereicht hat damit ver.di und der Allianz für den freien Sonntag, die 2018 gegen die Genehmigungen von Sonntagsöffnungen des Landes Berlin geklagt hatten, Recht gegeben und an die vom Gericht aufgestellten  Kriterien des Sonntagsschutzes noch einmal deutlich gemacht und damit die Argumentation des Landes Berlin zurückgewiesen, wonach die Rechtsprechung des BVerwG zu anlassbezogenen Sonntagsöffnungen wegen der besonderen Bedeutung der Stadt auf Berlin nicht anwendbar sei. (Aktenzeichen 8 C 6.21).

Konkret ging es im ersten Halbjahr 2018 um die von der Stadt Berlin benannten Anlässe umd die Grüne Woche, das Sechstagerennen, Internationale Tourismus-Börse (ITB) sowie die Film-Berlinale. Das Verwaltungsgericht sah in diesen Veranstaltungen keinen fürs "gesamte Stadtgebiet prägenden Anlass, zumal sie mehrere Tage dauernten und somit keinen Anlass waren, über die werktäglichen Öffnungsmöglichkeiten hinaus weitere Öffnungen an Sonntagen zu gestatten.

Nicht nur bei der KAB wurde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts begrüßt auch bei den Beschäftigten stieß es auf Zustimmung. „Für uns hat der Schutz des Sonntags als dem letzten arbeitsfreien Tag im Handel einen sehr hohen Stellenwert. Seit Jahren gibt es ein großes Interesse von großen Handelsunternehmen und ihren Lobbyisten, den grundgesetzlich verankerten Schutz des Sonntags zu Fall zu bringen", erklärte Conny Weißbach, Fachbereichsleiterin Handel im ver.di-Landesbezirk Berlin-Brandenburg. Mit dem Urteil kann die Bundeshauptstadt keinen Sonderstatus für sich reklamieren. "Das Gericht hat damit einen weiteren Dammbruch beim Sonntagsschutz verhindert und Berlin als Vorreiter bei Sonntagsöffnungen einen Riegel vorgeschoben", so Bundespräses Eirich.

 

Das Bundesverwaltungsgericht Leipig hat mit seinem Urteil zu Sonntagsöffnungen in Berlin 2018 den Schutz des Sonntags erneut gestärkt. Foto: Rabbe

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