Pflege

Verfassungsgericht stoppt Pflege-Volksbegehren

Am 16. Juli 2019 hat das Bayerische Verfassungsgericht das Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ endgültig für verfassungswidrig erklärt. Bereits im April hatte das Bayerische Innenministerium den Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens abgelehnt und daher dem Verfassungsgericht vorlegen müssen. Wie berichtet hatten Aktive – darunter auch zahlreiche Engagierte aus dem KAB-Diözesanverband Passau – im Sommer 2018 über 100.000 Unterschriften in ganz Bayern gesammelt, um dem Anliegen einer besseren Pflegesituation in Bayern einen besonderen Nachdruck zu verleihen.

Wichtigste Argumente für die für die Initiatoren negative Entscheidung waren die Tatsache, dass das Themenfeld in den Augen des Gerichts durch den Bundesgesetzgeber bereits abschließend geregelt sei und die gesetzlichen Vorgaben im Verlauf des Einreichungsprozesses eine wesentliche Veränderung erfahren hätte. So sei bei Einleitung des Verfahrens von einer Initiative auf Bundesebene noch keine Rede gewesen, diese aber seit 01.01.2019 bereits in Kraft. Die Initiatoren hätten – so der Vorwurf – es versäumt, die Unterstützerinnen und Unterstützer darüber vollumfänglich zu informieren. Dadurch verlören die Unterschriften ihre Gültigkeit. Das Gericht bemängelte zudem, dass der Entwurf bereits zu sehr in das weitere Vorgehen eingreife, indem es konkrete Fristen zur weiteren Bearbeitung festlege.

Die Initiatoren des Volksbegehrens bedauerten die Entscheidung und argumentierten, damit sei weiterhin lediglich ein Mindeststandard bei der stationären Pflege festgeschrieben, von einer „guten Pflege“ aber sei man weiterhin „meilenweit entfernt“. Daher werde man nun andere Wege suchen, dem Anliegen Nachdruck zu verleihen. Auch die Engagierten in der KAB nehmen diese Entscheidung zum Anlass, eher mehr Einsatz an den Tag zu legen, als ihr Engagement einzustellen.

So wird die KAB zusammen mit den Bündnispartnern den Kampf für eine bessere Pflege nicht aufgeben und sich weiter für eine bestmögliche Versorgung der Menschen in Bayern stark machen. Die grundsätzlichen Forderungen bleiben:

  • mehr Pflegepersonal pro Patientin und Patient
  • bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten
  • endlich menschenwürdige Zustände in den Kliniken                                                                                                        

Stoppt den Pflegenotstand

Die KAB in Bayern ist Bündnispartner bei der Initiative für das Volksbegehren

„STOPPT DEN PFLEGENOTSTAND an Bayerns Krankenhäusern“.

Ziel ist es, durch feste Personal-Patient*innen-Schlüssel für mehr Pflegepersonal in den Krankenhäusern und somit für eine bessere Gesundheitsversorgung für alle zu sorgen.

 

Auch im KAB-Diözesanverband Passau beteiligen wir uns aktiv an der Unterschriftensammlung für die Zulassung des Volksbegehrens

 


In Bayerns Krankenhäusern fehlen ca. 12.000 Pflegestellen.
Wer kennt es nicht: überlastete Pflegekräfte, überfüllte Notaufnahmen, zu wenig Zeit für die Versorgung von Patientinnen und Patienten.
Der Grund: Überall wurden seit der Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf Fallpauschalen Stellen abgebaut, um mit geringeren Kosten möglichst viel Gewinn zu machen.
Um das Wohl und die Sicherheit von Patient*innen zu gewährleisten und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter*innen im Krankenhaus zu verbessern haben wir das Volksbegehren Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern gestartet.

Konkret fordern wir in unserem Gesetzentwurf folgendes:

Mehr Personal durch feste Personal-Patient*innen-Schlüssel

  • Für Intensivstationen werden abhängig vom Pflegebedarf Pflege-Patient*innen-Schlüssel zwischen 1:1 und 1:3 festgelegt.
  • Für alle anderen Stationen wird der Personalbedarf auf Grundlage eines Bewerten-Bemessungs-Systems (PPR) ermittelt.
  • Für die Krankenhausreinigung sollen zur Verbesserung die Hygiene Vorschriften des Robert-Koch-Instituts gelten.
  • Weitere detaillierte Vorgaben gelten für OP, Anästhesie, Kreissaal, Diagnostische Bereiche, Dialyse und Geriatrie.

Verbindlichkeit

  • Die Krankenhäuser werden verpflichtet, den Personalbedarf zu ermitteln und gegenüber der Staatsregierung zu berichten, ob die Vorgaben eingehalten werden.
  • Werden die Vorgaben nicht eingehalten, muss das Krankenhaus erläutern, wie es die Einhaltung der Vorgaben zukünftig erreichen will.

Stoppt den Pflegenotstand - Das Bündnis

Das Volksbegehren Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäuser wurde im Juli 2018 von sieben Initiator*innen gestartet. Wir sind Krankenhausbeschäftigte, Patient*innen, Politiker*innen und unterstützen die betrieblichen Kämpfe für mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen im Krankenhaus. Getragen wird das Volksbegehren inzwischen von 240 Erstunterzeichner*innen und einem breiten Bündnis, in dem wöchentlich mehr Unterstützer*innen dazu kommen.

Inter(+)aktiv

Treten Sie mit uns in Kontakt

Adresse

KAB Diözesanverband Passau e. V.
Domplatz 7
94034 Passau
Telefon: +49 851 393 73 21
Kontakt