Pfarrkirchner Positionen

Am 17. Juni 1997 waren Diözesanvorstand, Diözesanleitung und VertreterInnen der Kreisvorstandschaften zum satzungsgemäß einmal im Jahr stattfindenden Diözesanausschuss geladen. Neben den Regularien wurden die „Pfarrkirchner Perspektiven“, der Leitantrag beim Diözesantag 1998, hinsichtlich seiner Endfassung beraten und verabschiedet.

 

I. Menschenbild

Die Katholische Arbeitnehmer Bewegung (KAB) bekennt sich zu einer bestimmten Sicht des Menschen:

Er ist Abbild Gottes und so mit einer einmaligen unveräußerlichen Würde ausgestattet.

Er ist als Mann und Frau geschaffen; beiden kommt die gleiche Würde zu. Zugleich ist er mit der Verantwortung für die gesamte Schöpfung betraut; der Mensch soll Sachwalter Gottes auf Erden sein (Gen 1,26-28). So ist jeder Mensch geschaffen und berufen, um als leibhaftes, vernunftbegabtes, verantwortliches Geschöpf in Beziehung zu Gott, zu den Mitmenschen und zu allen Geschöpfen zu leben (KW 3.2.1).

Jeder Mensch ist einmalige Person (Prinzip der Personalität) und zugleich ein soziales Wesen.

Die Prinzipien der Subsidiarität und Solidarität bestimmen sein Handeln in einer gerechten Gesellschaft.

Solidarität ist die persönliche Entscheidung, sich an die Seite des Schwächeren zu stellen.

Eine solidarische Gesellschaft muss für einen sozial gerechten Ausgleich sorgen, der für das gedeihliche und friedliche Zusammenleben unerlässlich ist. Das Prinzip der Subsidiarität fordert von den Schwächeren, ihrerseits keine rein passive oder gesellschaftsfeindliche Haltung einzunehmen, sondern selbst zu tun, was ihnen zukommt und möglich ist. Eigenverantwortung und Eigeninitiative sind zu fördern.

Voraussetzung und Ziel, den gemäßen Platz in der Gesellschaft einzunehmen, sind Menschenrechte, d.h. individuelle Freiheitsrechte, politische Mitwirkungsrechte und

II. Soziale, wirtschaftliche und kulturelle Grundrechte

Die KAB setzt hier ihren Schwerpunkt, weil wirtschaftliche, soziale und kulturelle Grundrechte die Teilhabe an den Lebensmöglichkeiten der Gesellschaft begründen und Chancen menschlicher Entfaltung sichern.

Das bedeutet:

  • Recht auf Erwerbsarbeit, solange Erwerbsarbeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fast die einzige Möglichkeit ist, die Existenz zu sichern.
  • Recht auf soziale Sicherung
  • Recht auf Gesundheitsversorgung, Wohnung, Erholung, Freizeit
  • Recht auf gerechten Ausgleich von Belastungen (z.B. Familienlastenausgleich)
  • Recht auf gerechte Entlohnung
  • Recht auf gemeinsame, geschützte Tage (Sonn- und Feiertage), als für familiäres, religiöses und kulturelles Leben unverzichtbar
  • Recht auf Integration und Einbürgerung von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern in der Bundesrepublik Deutschland.


Die KAB ergreift Partei

für alle Menschen, denen die genannten Rechte vorenthalten werden.

Die KAB tritt ein,

für menschenwürdige Lebensbedingungen, unabhängig von Leistung und Leistungsfähigkeit;

Die KAB tritt ein,

für eine gerechte Verteilung von Gütern und Ressourcen national und weltweit.

Beteiligen statt ausgrenzen - unabhängig von scheinbaren Sachzwängen !

 

III. Forderungen der KAB

           Die KAB fordert in den Bereichen:

1. Arbeit/Beschäftigung

  • Ausbau der Bundesanstalt für Arbeit, zu einer Bundesanstalt für Arbeit und Beschäftigung
  • Einen Stabilitätspakt aus Bundesregierung, Bundesbank, Tarifparteien und der Bundesanstalt für Arbeit und Beschäftigung. Europaweite Lösungen sind anzustreben
  • Eine Teilzeitoffensive mit finanziellem Ausgleich bei den unteren Einkommensgruppen und bei der Alterssicherung
  • Die Entlastung des Faktors Arbeit und der Umwelt durch Wertschöpfungsabgabe und Energiesteuermodelle. Europaweite Lösungen sind anzustreben.
  • Neue zukunftsfähige Wachstumsfelder (wie z.B. geschlossene Kreislaufwirtschaft und bezahlte Familienarbeit)
  • Verbesserung der Zuschüsse bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und dem Strukturanpassungsprogramm (Lohnkostenzuschuß)

            Vordringliches Ziel der KAB ist es, die Verengung des Begriffs „Arbeit“ auf außerhäusliche Erwerbsarbeit aufzubrechen und soziale, ökologische und kulturelle Tätigkeiten gleichrangig als Erwerbsarbeit in den volkswirtschaftlichen Kreislauf mit einzubeziehen.

2. Familie

  • Dynamisierung des Familienlastenausgleichs
  • Erhöhung und Dynamisierung des Erziehungsgeldes mit Anhebung der Einkommensgrenzen
  • Einführung eines allgemeinen Wahlrechts von Geburt an („Familienwahlrecht“)

            (wahrgenommen bis zum 18. Lebensjahr durch die Eltern/gesetzl. Vertreter)

  • Verbesserung des Sozialen Wohnungsbaues
  • Förderung familiengerechter Bauweisen
  • Ausbau der Kinderbetreuungs- und Förderungsangebote im Vorschul- und Schulalter, um Wahlmöglichkeit zwischen Kindererziehung und außerhäuslicher Erwerbsarbeit zu gewährleisten.
  • Ausbau von Beratung und Hilfen

Vordringliches Ziel der KAB ist es, Familienarbeit als gleichrangige Erwerbsarbeit in         den volkswirtschaftlichen Kreislauf miteinzubeziehen (Familiengehalt).

3. Verteilungsgerechtigkeit

Transparenz der
- Einkommens- und Vermögensverteilung
- Steuerpolitik und des Steuerrechts
- Umkehr der fortlaufenden Umverteilung von unten nach oben
- Einheitliche europäische Vermögensbesteuerung unter Beachtung der
  Sozialpflichtigkeit des Eigentums
- Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Produktivkapital

4. Sozialversicherung

  • Die Sozialversicherungssysteme armutsfest zu machen
  • Versicherungsfremde Leistungen gesamtgesellschaftlich zu finanzieren
  • Scheinselbständige und geringfügig Beschäftigte in die Sozialversicherungspflicht miteinzubeziehen
  • Beitragsbemessungsgrenzen abzuschaffen, unter Begrenzung der Höchstversorgung
  • Eine gesetzliche Krankenversicherung, mit gleichem Zugang für alle zu den Möglichkeiten der medizinischen Versorgung wiederherzustellen.
  • Eine eigenständige soziale Sicherung der Frauen aufzubauen, die durch Familienarbeit keinen kontinuierlichen Versicherungsverlauf erreichen konnten und können.

Mit zunehmender Rollenteilung in der Partnerschaft sind in dieses Sicherungs-instrument auch die Männer miteinzubeziehen.

Vordringliche Aufgabe ist es, in einer zukunftsfähigen, armutsfesten Sozialversicherung, Solidarprinzip und Risikoausgleich stärker zu verankern und grundsichernde Elemente zu schaffen.

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